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Praxisbetrieb durch Quarantäne eingestellt: „Folgen nicht absehbar“

Herr Dr. Niedermeyer, wie ist es dazu gekommen, dass Sie unter „Coronaverdacht“ stehen und sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden?
Dr. Bernd Niedermeyer: Ich hatte Kontakt zu einem Kollegen, einem Hausarzt im Universitätsklinikum Erlangen. Dieser wiederum war auf einem Kongress in München und hatte sich dort bei einem italienischen Arzt infiziert. Der Kollege rief uns an und informierte uns über die Infektion.  Daraufhin haben wir gleich damit angefangen, unsere Patienten in Kenntnis zu setzen und haben sämtliche Termine in der darauffolgenden Woche telefonisch abgesagt und verschoben. Das war eine ziemlich große und aufwändige Aktion.

Wie haben die Patienten reagiert?
Dr. Niedermeyer: Die Patienten haben allesamt sehr verständnisvoll und ruhig reagiert. Da war keine Hysterie oder Panik zu verspüren. Ganz im Gegensatz zu der starken Medienresonanz.

Was ist diesbezüglich passiert?
Dr. Niedermeyer: Das größte Problem bei dieser Geschichte war eigentlich die Berichterstattung der lokalen Presse hier in Erlangen. Man hatte von der Geschichte Wind bekommen, sich dem Thema zugleich angenommen, unser Praxisschild fotografiert, meinen Namen im Internet veröffentlicht und so weiter. 

Haben Sie etwas dagegen unternommen?
Dr. Niedermeyer: Auf jeden Fall. Zur Schadensbegrenzung wurde am nächsten Tag eine Videobotschaft von mir in der Frankenschau des Bayerischen Rundfunks gesendet, nachdem ich mit dem zuständigen Redakteur telefoniert hatte. Ebenso habe ich mit der besagten Lokalpresse versucht Kontakt aufzunehmen, um zu versichern, dass akut keine Gefahr besteht. Ebenso erschien dann ein Interview in der Nürnberger Presse.

Wie ging es dann weiter?
Dr. Niedermeyer: Meine Frau und ich wurden auf das SARS-CoV-2-Virus per Abstrich getestet. Die Tests fielen negativ aus – also kein Coronavirus. Trotzdem sollten wir uns vorsichtshalber die nächsten zwei Wochen in Quarantäne begeben.

Wie läuft Ihr Tagesablauf seitdem ab?
Dr. Niedermeyer: Die erste Woche war definiv nicht langweilig, denn die Praxisorganisation hört ja nicht auf, wenn die Sprechstunde beendet ist. Es kommen viele Verwaltungstätigkeiten dazu. Die Zeit haben wir auch für die unliebsamen Dinge verwendet, die man sonst vor sich herschiebt. Also konnte ich eine Menge abarbeiten. Trotzdem möchte ich auch erwähnen, dass die psychische Belastung nach mehreren Tagen Zwangsurlaub daheim nicht zu unterschätzen ist und einem einfach die Decke auf den Kopf fällt.

Sie öffnen die Praxis nach den zwei Wochen „Zwangspause“ wieder. Ändern Sie etwas hinsichtlich der Vorkehrungsmaßnahmen gegen das Virus?
Dr. Niedermeyer: Es gibt nach Ablauf der zweiwöchigen Quarantäne einen erneuten Test auf das Virus. Fällt auch dieser negativ aus, machen wir am Montag, den 16.3., die Praxis auf. Hinsichtlich der Praxisorganisation haben wir uns vorgenommen, Patienten die Hand-Desinfektion beim Betreten der Praxis nahezulegen. Natürlich verzichten wir auch auf das Händeschütteln, was sonst bei uns üblich ist. Durch  Aushänge wollen wir auch auf die Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam machen und Kontaktzeiten mit den Patienten definitiv versuchen zu reduzieren.

Was hat der Praxisausfall für finanzielle Konsequenzen?
Dr. Niedermeyer: Das ist noch nicht absehbar: Vom Bundesseuchengesetz gibt es eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Verdienstausfall. So kurios das sich anhört, aber: Der zweitwichtigste Ansprechpartner im Fall eines selbstständigen Arbeitnehmers ist der Steuerberater. Mit ihm haben wir sofort Kontakt aufgenommen. Im Internet stellt das Bundesgesundheitsministerium Formulare zum Download bereit. Der Antrag muss gestellt werden, wenn der Praxisbetrieb bereits wieder aufgenommen ist. Bis jetzt ist mir auf Grund der Kürze der Zeit kein Fall bekannt, wo die Verlustzahlung schon stattgefunden hat, aber ich hoffe, dass die Entschädigung ohne größere Verluste letztendlich stattfinden wird.

Neben dem Dienstausfall können auch Ausgleichszahlungen für Betriebsausgaben beantragt und im angemessenen Umfang entschädigt werden. Auf jeden Fall sollte der Steuerberater rechtzeitig informiert werden, da er ja auch die erforderlichen Daten und Formulare zur Einreichung vorbereiten muss.

Herr Dr. Niedermeyer, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.