Grundkurs Arbeitsschutz

Hinweis: Diese Veranstaltung liegt bereits in der Vergangenheit
Veranstaltungsziele

Inhalte des Kurses

Ein Arbeitsplatz birgt viele Gefahren. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen gemeinsam daran arbeiten, Unfälle zu verhindern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit in ihrem jeweiligen Umfeld beeinflussen.

Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Die Unterweisung hat zu folgenden Anlässen zu erfolgen und muss regelmäßig wiederholt werden:

  • vor Neuaufnahme der Tätigkeit (Neueinstellungen)
  • bei Veränderung des Aufgabenbereichs
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder -verfahren
  • nach besonderen Vorkommnissen (bspw. Arbeitsunfall)

Verantwortlich für die Umsetzung der Unterweisung ist der Vorgesetzte innerhalb seines Weisungsbereiches.

Unterstützung erhält er, falls erforderlich, von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten der Organisation.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Verhalten im Notfall
  • Versicherung
  • Verhalten am Arbeitsplatz
  • Infektionsschutz & Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Brandschutz
Vorteile auf einen Blick
Der Kurs deckt die Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz ab. Der Aufwand beträgt nur 30 Minuten.
Reporting und Paketbuchung sind möglich.



Details
Veranstaltungs­informationenFactsheet-Grundkurs-Arbeitsschutz.pdf
VeranstalterAkademie Deutscher Orthopäden - ADO
Kooperationspartner