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Update TSVG – Was orthopädisch-unfallchirurgische Praxen umsetzen müssen

 

Dr. med. Karsten Braun

 

Seit 11.5.2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Neuregelungen müssen seither von den Praxen schrittweise umgesetzt werden.

Dies ist mit zahlreichen Eingriffen in die Autonomie orthopädisch-unfallchirurgischer Praxen verbunden, bietet mittelfristig aber durchaus auch wirtschaftliche Chancen für O&U. Aktuell müssen seit 1.9. weitere Regelungen des Gesetzes beachtet werden und es stehen jetzt auch viele Einzelheiten zur konkreten Umsetzung im Abrechnugsbereich fest.

Was gilt ab wann und ist wie zu handhaben? Wie steht es mit Sprechstundenpflicht, Terminmeldepflicht bei der Terminservicestelle, Informationspflichten zu Sprechzeiten und Barrierefreiheit, Neuregelungen zu Regressen, Heil- und Hilfsmitteln? Diese Fragen beantwortet Dr. Karsten Braun im Webinar.

Das Webinar beschäftigt sich weiterhin mit der Umsetzung folgender Bestimmungen:

  • Konstellationen beim Hausarzt-Vermittlungsfall
  • Terminservicestellen-Terminfall
  • Terminservicestellen-Akutfall
  • Offener Sprechstundenfall
  • Neupatientenfall

Nach der Teilnahme am Webinar wissen Sie: Wer ist ein Neupatient, was gilt in Gemeinschaftspraxen und welche Anreize bestehen in der Zusammenarbeit mit dem Hausarzt. Ebenso werden die Bereinigungsproblematik und die unterschiedlichen Bereinigungszeiträume erläutert und welche Fallen man vermeiden sollte.

 

 

 

Details
FachgebieteGelenke / Knorpel, Kommunikation & Führung, Management - Krankenhaus, Recht und Interpersonelle Kompetenzen
ZielgruppenD-Ärzte, Fachärzte, Niedergelassene, Oberärzte, Physiotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
wiss. LeitungDr. med. Karsten Braun
eCME-Punktebeantragt
VeranstalterAkademie Deutscher Orthopäden - ADO
Kooperationspartner